Auveo Hörgeräte
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ALLGEMEINE
BEDINGUNGEN
zum Vollwartungsvertrag
Das von AUVEO Hörgeräte,
- im folgenden Händler -
angebotene Vollwartungs-Paket erweitert die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Kunden vor allem in Bezug auf
Wartung und Reparaturen für Hörsysteme und Zubehör
gegenüber dem beteiligten Kunden.
1. Umfang des Vollwartungs-Pakets
(1) Voraussetzung für die Erweiterung der gesetzlichen
Gewährleistungsrechte ist der Abschluss des
Vollwartungsvertrags mit dem Händler. Die Rechte aus diesem
Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Der Vollwartungsvertrag beinhaltet die nachfolgenden
Service- und Dienstleistungen:
✓ Kostenfreie Reparaturen während der gesamten
Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (keine kostenfrei-
en Reparaturen bei Schäden, die aufgrund
unsachgemäßer Behandlung und Pflege, chemischer Einflüsse,
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
eigenmächtige Reparaturversuche, Eintauchen in Wasser oder
Überbeanspruchung entstanden sind sowie bei
Schäden, die durch Dritte oder nicht autorisierte
Servicestellen verursacht werden)
✓ Kostenfreie Batterien für die Hörsysteme während der
gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre
(nicht übertragbar)
✓ Bei Akkuhörgeräten ist der Akkutausch inklusive
(bei Kapazitätsverlust ab 35 %)
✓ Ohrstücke nach Maß (nur aus Acryl)
✓ Bereitstellung einer kostenfreien Trockenbox
mit UV-Unterstützung
✓ Kostenlose Inspektion und Reinigung
✓ kostenlose Wartung
2. Vertragslaufzeit des Vollwartungs-Pakets
(1) Der Händler räumt dem Kunden zusätzlich zu den
gesetzlichen Mängelrechten auf die jeweiligen Produkte
die unter Nr. 1 Abs. 2 genannten zusätzlichen Service-
und Dienstleistungen für die Dauer der vereinbarten
Laufzeit des Vollwartungsvertrages, mindestens jedoch
für 1 (ein) Jahr, maximal für 6 (sechs) Jahre ein. Die Frist
beginnt mit dem Rechnungsdatum, sofern nicht
zwischen den Parteien ein anderer Leistungsbeginn
vereinbart ist.
(2) Der räumliche Geltungsbereich des
Vollwartungsvertrags erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik
Deutschland. Nach Ablauf eines Jahres kann diese
Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem
Monat zum Ablauf des Folgemonats gekündigt werden.
3. Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrags
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des
Vollwartungsvertrages ist, dass der Kunde dem Händler eine Prüfung
ermöglicht (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu
achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transport-
weg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für
die Beantragung des Vollwartungs-Pakets ist eine
Rechnungskopie der Ware beizufügen, damit der Händler prüfen
kann, ob die Frist eingehalten worden ist.
Ohne Rechnungskopie kann der Händler die Leistung ablehnen.
4. Versandkosten
Es entstehen dem Kunden keine Versandkosten, d.h., der
Händler erstattet etwaige Versandkosten für den
Hinversand der Ware.
5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Durch den Vollwartungsvertrag werden die gesetzlichen
Rechte des Kunden gegenüber dem Händler bei Mängeln
aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nicht
eingeschränkt und können in vollem Umfang in Anspruch
genommen werden. Von diesem Versprechen bleiben
etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte
gegenüber dem Händler folglich unberührt. Dieser Vollwartungs-
vertrag verletzt die gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern
erweitert die Rechtsstellung des Kunden.
6. Gewährleistungsfall
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei
Mängeln (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung,
Schadensersatz), die von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen
werden können. Die Leistungen gelten zusätzlich zur
gesetzlichen Gewährleistung und schränken diese nicht ein.
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