Auveo Vollwartungspaket AGB

Auveo Hörgeräte

Berliner Promenade 5

66111 Saarbrücken

0681-93319685

info@auveo.de

www.auveo.de

 

ALLGEMEINE

BEDINGUNGEN

zum Vollwartungsvertrag

 

Das von AUVEO Hörgeräte,

- im folgenden Händler -

angebotene Vollwartungs-Paket erweitert die gesetzlichen

Gewährleistungsrechte des Kunden vor allem in Bezug auf

Wartung und Reparaturen für Hörsysteme und Zubehör

gegenüber dem beteiligten Kunden.

1. Umfang des Vollwartungs-Pakets

(1) Voraussetzung für die Erweiterung der gesetzlichen

Gewährleistungsrechte ist der Abschluss des

Vollwartungsvertrags mit dem Händler. Die Rechte aus diesem

Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Der Vollwartungsvertrag beinhaltet die nachfolgenden

Service- und Dienstleistungen:

✓ Kostenfreie Reparaturen während der gesamten

Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (keine kostenfrei-

en Reparaturen bei Schäden, die aufgrund

unsachgemäßer Behandlung und Pflege, chemischer Einflüsse,

Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,

eigenmächtige Reparaturversuche, Eintauchen in Wasser oder

Überbeanspruchung entstanden sind sowie bei

Schäden, die durch Dritte oder nicht autorisierte

Servicestellen verursacht werden)

 

✓ Kostenfreie Batterien für die Hörsysteme während der

gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre

(nicht übertragbar)

✓ Bei Akkuhörgeräten ist der Akkutausch inklusive

(bei Kapazitätsverlust ab 35 %)

✓ Ohrstücke nach Maß (nur aus Acryl)

✓ Bereitstellung einer kostenfreien Trockenbox

mit UV-Unterstützung

✓ Kostenlose Inspektion und Reinigung

✓ kostenlose Wartung

 

2. Vertragslaufzeit des Vollwartungs-Pakets

 

(1) Der Händler räumt dem Kunden zusätzlich zu den

gesetzlichen Mängelrechten auf die jeweiligen Produkte

die unter Nr. 1 Abs. 2 genannten zusätzlichen Service-

und Dienstleistungen für die Dauer der vereinbarten

Laufzeit des Vollwartungsvertrages, mindestens jedoch

für 1 (ein) Jahr, maximal für 6 (sechs) Jahre ein. Die Frist

beginnt mit dem Rechnungsdatum, sofern nicht

zwischen den Parteien ein anderer Leistungsbeginn

vereinbart ist.

 

(2) Der räumliche Geltungsbereich des

Vollwartungsvertrags erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik

Deutschland. Nach Ablauf eines Jahres kann diese

Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem

Monat zum Ablauf des Folgemonats gekündigt werden.

 

3. Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrags

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des

Vollwartungsvertrages ist, dass der Kunde dem Händler eine Prüfung

ermöglicht (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu

achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transport-

weg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für

die Beantragung des Vollwartungs-Pakets ist eine

Rechnungskopie der Ware beizufügen, damit der Händler prüfen

kann, ob die Frist eingehalten worden ist.

Ohne Rechnungskopie kann der Händler die Leistung ablehnen.

 

4. Versandkosten

Es entstehen dem Kunden keine Versandkosten, d.h., der

Händler erstattet etwaige Versandkosten für den

Hinversand der Ware.

 

5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Durch den Vollwartungsvertrag werden die gesetzlichen

Rechte des Kunden gegenüber dem Händler bei Mängeln

aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nicht

eingeschränkt und können in vollem Umfang in Anspruch

genommen werden. Von diesem Versprechen bleiben

etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte

gegenüber dem Händler folglich unberührt. Dieser Vollwartungs-

vertrag verletzt die gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern

erweitert die Rechtsstellung des Kunden.

 

6. Gewährleistungsfall

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei

Mängeln (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung,

Schadensersatz), die von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen

werden können. Die Leistungen gelten zusätzlich zur

gesetzlichen Gewährleistung und schränken diese nicht ein.